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ZZF: Vogelgrippe - Geringes Risiko für Heimtiere und Heimtierhalter

Zur aktuellen Diskussion über die Vogelgrippe erklärt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)

Rund um das Thema Vogelgrippe werden von amtlicher Seite täglich neue Aspekte und Details bekannt gegeben. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand ist einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Der ZZF verfolgt diese Meldungen und faßt die für Heimtiere und Heimtierhalter relevanten Informationen auf aktuellem Stand in dieser Rubrik zusammen. Die aktualisierten Fassungen werden in der Regel abends auf der Website veröffentlicht. Bitte achten Sie jeweils auf das angegebene Datum.

Die meisten Heimtiere werden in Wohnungen gehalten und kommen dadurch mit dem Erreger der Vogelgrippe nicht in Kontakt. Heimtiere, die in Gärten, Freigehegen oder Volieren gehalten werden, sind nur einem geringen Kontaktrisiko ausgesetzt. Theoretisch könnten in Außenanlagen gehaltene Tiere höchstens mit dem Kot eines infizierten Tieres in Kontakt kommen. Wer ganz sicher gehen will, sollte deshalb Außenvolieren abdecken. Ausscheidungen beinhalten jedoch nur eine äußerst geringe Virenmenge, deshalb schließen Fachleute eine Infektion über den Kot nahezu aus.

Außerdem sind die darin enthaltenen Viren meist nach wenigen Stunden, spätestens aber nach einem Tag nicht mehr infektiös. Damit ist auch die Frage nach einer eventuellen Einschleppung von Viren mit der Kleidung, insbesondere den Schuhen der Halter, beantwortet. Außer Vogelkot, der wie beschrieben in geringen Mengen kein hohes Infektionsriskio darstellt, kann theoretisch kein infektiöses Material an der Kleidung der Heimtierhalter anhaften.

Singvögel sind nach bisherigem Erkenntnisstand von der Vogelgrippe nicht betroffen. Wer aufgrund der nach wie vor winterlichen Witterung freilebende Vögel füttert, ist nach derzeitiger Auffassung von Fachleuten dadurch keinem erhöhten Risiko ausgesetzt. Die ohnehin zu empfehlenden Hygienemaßnahmen sollten in der aktuellen Situation aber besonders genau eingehalten werden. So kann auch der Übertragung anderer Erreger von Vogel zu Vogel vorgebeugt werden.

Die Futterplätze sollten täglich gereinigt werden, auch um Schimmelbildung bei Futterresten zu vermeiden. Von Zeit zu Zeit kann eine Desinfektion nicht schaden. Dafür sind alle handelsüblichen Desinfektionsmittel geeignet. Im Anschluß an die Reinigung des Futterplatzes und dem erneuten Auslegen von Futter ist Händewaschen Pflicht. Die anschließende Handdesinfektion mit einem dafür geeigneten Präparat dient der zusätzlichen Sicherheit.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind pflanzenfressende Säugetierarten, zum Beispiel Meerschweinchen und Kaninchen, für das Virus nicht empfänglich. Auch die Infektion eines Hundes ist selbst in den stark von der Vogelgrippe betroffenen Regionen Asiens bislang nicht bekannt geworden. Wer seinen Hund ordnungsgemäß hält, ihn also nicht frei im Gelände umherstöbern läßt (was ja ohnehin zum Schutze beispielsweise der Wildtiere nicht zulässig wäre) und möglichst anleint, kann so einem Kontakt mit dem Virus und damit einer Infektion vorbeugen. Nachdem in Bayern und Baden-Württemberg bereits seit einigen Tagen Anleinpflicht in den ausgewiesenen Sperrbezirken gilt, bestimmt eine entsprechende Verordnung das ab dem 04. März 2006 bundesweit auch für Beobachtungsgebiete.

Für freilaufende Katzen besteht indessen ein Risiko, an einer Infektion mit dem Vogelgrippevirus zu erkranken. Katzen sind für das Virus empfänglich und können es nach neueren Erkenntnissen offensichtlich auch untereinander ("horizontal") verbreiten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) (Internet-Adresse: Siehe unten!) rät Haltern freilaufender Katzen in den betroffenen Regionen zu besonderer Aufmerksamkeit und mahnt zurückhaltenden Umgang mit diesen an.

In den betroffenen Regionen ist der Freigang von Katzen so weit wie möglich einzuschränken. Nachdem zunächst Bayern und Baden Württemberg ein Freilauf-Verbot für Katzen innerhalb von Sperrbezirken eingeführt haben, gilt dies ab dem 04. März 2006 bundesweit gemäß einer entsprechenden Verordnung auch in Beobachtungsgebieten. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Bestimmungen für das Einfangen und eventuell für das Töten in Sperrbezirken angetroffener freilaufender Katzen gelockert worden. Es wird erwogen, das Einfangen oder Töten verpflichtend vorzuschreiben.

Katzen sind Gewohnheitstiere. In vielen Fällen wird die Verhinderung des gewohnten Freigangs zu erheblichen Problemen für die Katzen und die Halter führen. So ist in vielen Fällen Unsauberkeit zu erwarten. Katzen neigen aus Protest gegen eine als unangenehm empfundene Situation dazu. Das Aufstellen mehrerer Katzenklos kann oft Abhilfe schaffen. Ferner sollten geeignete Präparate bereit gehalten werden, um Kot- und Urinmarken außerhalb der Katzenklos möglichst rückstandsfrei beseitigen zu können. Im Zoofachhandel sind solche Präparate erhältlich. Intensive Beschäftigung mit der Katze und Bereitstellung wechselnder Spielzeuge kann den Wegfall des "Abenteuers Freigang" zumindest teilweise ersetzen.

Wo immer möglich, sollte ein überdachter und durch ein Katzenschutznetz gesicherter Balkon weiterhin zugänglich bleiben. Das ermöglicht weiterhin die akustische und geruchliche Wahrnehmung der Umgebung, ein für Katzen ganz wichtiger Aspekt des Freigangs. In den bislang noch nicht betroffenen Regionen ist dringend zu empfehlen, den Freigang vorsorglich nach und nach einzuschränken, um im Bedarfsfalle die mit dem vollständigen Wegfall des Freigangs verbundenen Umgewöhnungsschwierigkeiten so weit wie möglich zu reduzieren.

Mit Ausnahme freilaufender Katzen gilt eine Infektion von Säugetieren weiterhin als eher unwahrscheinlich. Fachleuten gehen nach derzeitigen Erkenntnissen daher davon aus, daß für die meisten Heimtierhalter kein Infektionsrisiko besteht.

Bei Einhaltung der beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen kann außerdem das Infektionsrisiko für Heimtiere mit "Freigang" nachhaltig gesenkt werden. Schließlich gilt nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, der sich allerdings nahezu täglich weiterentwickelt, die Infektion von Heimtier zu Heimtier, mit Ausnahme der Katze, bzw. von Heimtier zu Mensch als beinahe ausgeschlossen.

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