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ZZF: Forderung nach Verbot der Heimtierhaltung verkennt Vorteile der Mensch-Tier-Beziehung

Deutscher Tierschutzbund will Heimtiere verbieten / Alle Heimtiere sind anspruchsvoll und die allermeisten sind exotisch / ZZF klärt über tierschutzgerechte Heimtierhaltung auf

In seinen Pressemitteilungen zum Welttierschutztag 2011 fordert der Deutsche Tierschutzbund (DTB) ein neues Tierschutzgesetz und kritisiert "nicht artgerechte Haltung in Wohnzimmern und Vorgärten".

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) setzt sich ebenfalls für einen verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren ein, ZZF-Präsident Norbert Holthenrich kritisiert jedoch die Forderung des DTB nach einem Heimtierverbot:

Dass der Tierschutzbund in seiner Pressemitteilung die Haltung von Ziervögeln, Zierfischen und Reptilien als Beleg für ein "grausames Tierschutzgesetz nennt, wird weder der Bedeutung des Gesetzes noch der Realität in vielen Millionen geglückten Mensch-Tier-Beziehungen gerecht.

Es ist unverhältnismäßig und demütigt die Millionen Tierfreunde in Deutschland, die verantwortungsvoll mit ihren Heimtieren umgehen, übrigens auch Mitglieder des Tierschutzbundes. Im Kern zielt der DTB mit seiner Forderung nach einem Verbot von exotischen und anspruchsvollen Heimtieren auf ein Verbot von fast allen Heimtieren.

Insgesamt werden in etwas mehr als einem Drittel aller deutschen Haushalte Heimtiere gehalten. Es gibt rund 520 Heimtierarten, die fast ausnahmslos exotisch sind.

Zu den Exoten zählen auch Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche, die alle drei fremdländisch sind. Nahezu alle Heimtierarten werden inzwischen erfolgreich nachgezüchtet, viele Arten werden dadurch vor dem Aussterben bewahrt.

Zudem sind alle Heimtiere anspruchsvoll, vor allem auch Hunde und Katzen. Ein Verbot der Heimtierhaltung würde großen gesellschaftlichen Schaden anrichten. Die Haltung der verschiedenen Heimtierarten trägt nachweislich dazu bei, dass der Mensch sich seiner Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf bewusst wird.

Im Umgang mit Tieren lernen Kinder soziale Verantwortung, Rücksicht auf fremde und andersartige Bedürfnisse, und auch Erwachsene lösen sich aus Selbstbezogenheit und werden für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur sensibilisiert.

Viele Studien bestätigen, dass Heimtierhalter gesünder leben, dass der Umgang mit tierischen Freunden Schlafstörungen, Depressionen, Kopfschmerzen sowie Herz- und Kreislauferkrankungen lindern kann. Pädagogen, Humanmediziner und Psychologen setzen Heimtiere als Helfer unter anderem in Gefängnissen, Altenheimen und Psychiatrien ein.

Das in der Heimtierhaltung leider gelegentlich feststellbare Fehlverhalten von Menschen an Tieren darf nicht dazu instrumentalisiert werden, diese vielfältigen positiven Wirkungen des Zusammenlebens von Tier und Mensch durch zu weitgehende Gesetze abzuschaffen.

Erfolgreicher als neue Gesetze ist die Aufklärung der Tierhalter über eine tierschutzgerechte Pflege ihrer Heimtiere, welche von Seiten der Heimtierbranche, der Züchterverbände und Tierärzteschaft wahrgenommen wird.

So betreibt der ZZF beispielsweise eine Online-Tierarztpraxis, erarbeitet Qualitätsstandards für seine Mitglieder und klärt über geeignete Heimtierarten und tierschutzwidrige Produkte für Heimtiere auf. Darüber hinaus befürchtet der ZZF, dass ein Heimtierverbot den Handel und die Haltung von Heimtieren in unkontrollierbare Bereiche verschieben würde.

Das aktuelle Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006, letztmalig geändert am 9.Dezember 2010, schreibt vor, dass ein Heimtier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend" angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss, dass seine Möglichkeit zu "artgemäßer Bewegung nicht so einschränkt wird, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden" und dass der Halter "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss.

Wenn Tierhalter gegen dieses Gesetz verstoßen, machen sie sich bereits heute strafbar. In den Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird darüber hinaus geregelt, welche Anforderungen Tierhalter bei den einzelnen Tierarten erfüllen müssen. Auf diese können Amtsveterinäre sich im Vollzug des Tierschutzgesetzes beziehen.

 

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