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Einfachere Bestimmungen für Heimtierfutter

EU-Kommission schlägt einfachere, klarere und modernere Regeln für das Inverkehrbringen von Futtermitteln und Heimtierfutter vor

Die Europäische Kommission verabschiedete heute einen Vorschlag für eine Verordnung, die die bestehenden Verfahren für die Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Futtermitteln und Heimtierfutter deutlich vereinfacht, gleichzeitig das Gesamtsystem effizienter gestaltet und das hohe Schutzniveau für Tiergesundheit, Tierschutz und öffentliche Gesundheit aufrechterhält.

Die Tiererzeugung in der EU, die fast die Hälfte der gesamten Agrarproduktion der EU ausmacht, wird von modernisierten Regeln profitieren, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Die Innovationsmöglichkeiten der Futtermittelindustrie werden durch die Änderungen begünstigt – Futtermittel- und Heimtierfutterindustrie insgesamt erwirtschaften einen Umsatz von rund 50 Milliarden € in der EU.

Schließlich werden die 62 Millionen Haushalte in der EU, die Heimtiere halten, in die Lage versetzt, besser zu beurteilen, was das Futter, das sie kaufen, eigentlich enthält.

Vereinfachung der Bestimmungen

Durch den Vorschlag sollen die Futtermittelerzeugern von einem großen Teil des „Papierkrams“ befreit werden, d. h. von administrativen Auflagen und technischen Anforderungen, die aufgrund eines integrierten Lebensmittelsicherheitskonzepts („vom Erzeuger bis zum Verbraucher“) nicht länger notwendig sind.

Vorabzulassungen sollen dem Risiko angemessen sein und nicht mehr auf vorgegebenen Futtermittelgruppen – etwa Produkten, die als Proteinquelle dienen („Bio-Proteine“) – basieren.

Die Anforderungen am Kunden ausrichten

Der Verordnungsentwurf enthält bestimmte allgemeine Bestimmungen für die Kennzeichnung von Futtermitteln, etwa die Anforderung, dass die Art des Futtermittels, Name und Adresse des Herstellers, die Liste der Futtermittelzusatzstoffe und das Nettogewicht anzugeben sind.

Außerdem sind spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, Mischfuttermittel (einschließlich Heimtierfutter) und „Diätfuttermittel“ festgelegt.

Alle Angaben zu einem Futtermittel müssen ausreichend belegt werden. „Diätfuttermittel“ müssen in eine Liste geprüfter vorgesehener Verwendungszwecke aufgenommen werden.

Bei Heimtierfutter sind die Kennzeichnungsvorschriften auf die Bedürfnisse der Heimtierhalter zugeschnitten, die nicht dieselben ausführlichen Angaben zur Zusammensetzung des Futtermittels oder die wissenschaftlichen Bezeichnungen der Futtermittelzusatzstoffe benötigen wie Landwirte.

Die Kennzeichnung von Heimtierfutter muss auch eine Telefonnummer enthalten, bei der Kunden weitere Informationen zum Inhalt erfragen können.

Aktualisierung der Bestimmungen zu Mischfuttermitteln

Die historische Entwicklung der Bestimmungen zu Angaben über Rohstoffe in Mischfuttermitteln für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Nutztiere hat zu einer für Futtermittelhersteller wie -verwender unbefriedigenden Situation geführt.

So müssen derzeit alle Futtermittelausgangsstoffe in einem Mischfuttermittel als Prozentsatz am Gesamtgewicht genannt werden, wobei jedoch eine zulässige Fehlermarge von +/- 15 % gilt.

Der Verwender kann den tatsächlichen Anteil des Inhaltsstoffs, der sich hinter dieser Prozentangabe verbirgt, nicht herausfinden. So stärkt der Vorschlag die Genauigkeit der Angabe von Zusatzstoffen in Mischfuttermitteln, indem die exakten Gewichtsanteile in absteigender Reihenfolge zu nennen sind.

Gleichzeitig werden unnötige und ineffiziente Kennzeichnungsvorschriften beseitigt: Es wird vorgeschlagen, die Bestimmungen für die Angabe von Inhaltsstoffen den entsprechenden Bestimmungen für Lebensmittel anzugleichen.

Mehr unternehmerische Initiative

Mit dieser Verordnung wird die Initiative für die Aktualisierung der EU-Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, in der die wichtigsten Zusammensetzungen in Futtermitteln genannt sind, vom Gesetzgeber den Wirtschaftsakteuren übertragen.

Bei der Einrichtung eines Gemeinschaftskatalogs für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse wird berücksichtigt, dass Futtermittelhersteller in Zusammenarbeit mit den Futtermittelverwendern besser entscheiden können, wie die Produkte, mit denen sie umgehen, spezifiziert werden müssen.

Damit wird die Markttransparenz verbessert, da die Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse aktuelle Formulierungen besser widerspiegelt und Innovationen – wie etwa Nebenprodukte der Biokraftstofferzeugung – schneller berücksichtigt werden können.

Die Akteure werden auch ermuntert, EU-Codes für gute Kennzeichnungspraxis im Rahmen freiwilliger Kennzeichnungsvorschriften auszuarbeiten, etwa zur Frage, wie viel Hühnerfleisch ein Heimtierfutter enthält, wenn es die Angabe „mit Huhn“ trägt, oder wie Futtermittel-Zusatzstoffe gekennzeichnet werden.

Die Kommission wird die Kontrolle sowohl über den Katalog als auch über die Kodizes behalten, da in der Verordnung die Genehmigung durch die Kommission festgeschrieben ist.

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