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DGHT kritisiert Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere in Österreich

Seit dem 1.4.2016 ist in Österreich ein Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere in Kraft getreten. Weiterhin erlaubt sind nur noch so genannte Tauschbörsen, bei denen Tiere unentgeltlich abgegeben werden.

Das Österreichische Gesundheitsministerium hat dieses Verbot erlassen, um so genannte Spontankäufe durch uninformierte Käufer zu verhindern und damit den Tierschutz zu stärken.

Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) ist diese Begründung jedoch vielmehr geeignet, den Nachweis einer anerkannten Halter-Sachkunde beim Kauf sowie eine verbindliche Beratungsleistung durch den Verkäufer einzufordern.

"Insofern unterstützt die Begründung des Gesetzes unsere Forderung nach solchen sinnvollen Rahmenbedingungen, zieht jedoch die falschen Schlüsse zur Durchsetzung dieser Absicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man Tauschpartnern per se eine ausreichende Sachkunde zubilligt, während man diese Käufern auf gewerblichen Börsen pauschal abspricht.

Die Annahme, dass ein geschenktes oder getauschtes Individuum besser gehalten wird als ein gekauftes Tier, entbehrt jeder sachlichen Begründung", so Markus Monzel, Präsident der DGHT.

"Totalverbote gewerblicher Börsen sind völlig kontraproduktiv und eher dazu geeignet, die Käuferschaft in die Illegalität zu treiben und jeder behördlichen Kontrolle zu entziehen", ergänzt Alexander Meurer, Vizepräsident für Terraristik.

Jeder seriöse Börsenbetreiber muss ein ureigenes Interesse an einer tierschutzkonformen Durchführung seines Unternehmens haben, so dass die Etablierung verbindlicher Rahmenbedingungen unter Einbeziehung der anerkannten Fachverbände wie der DGHT einer pauschalen Verbotspolitik immer vorzuziehen ist.

Die DGHT fordert die Österreichische Regierung auf, die getroffene Regelung zu überarbeiten und verbindliche Rahmenbedingungen für gewerbliche Tierbörsen einzuführen.


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